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   BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 20/99 B   

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https://dejure.org/2000,12600
BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 20/99 B (https://dejure.org/2000,12600)
BSG, Entscheidung vom 25.05.2000 - B 8 KN 20/99 B (https://dejure.org/2000,12600)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - B 8 KN 20/99 B (https://dejure.org/2000,12600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente - Nichtzulassung der Revision - Feststellung des Unterhaltsbedarfs des Unterhaltsberechtigten im Falle der Wiederverheiratung - Verteilung nach Billigkeit - Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung des Unterhaltsanspruchs bei Geschiedenenwitwenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.11.1986 - 5a RKn 3/86
    Auszug aus BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 20/99 B
    Voraussetzung des Unterhaltsanspruchs ist somit, daß der Versicherte während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes leistungsfähig und die frühere Ehefrau unterhaltsbedürftig war (vgl statt vieler das Urteil des BSG vom 11. November 1986, SozR 2200 § 1265 Nr. 82 S 274; 8. September 1993 - 5 RJ 20/92 -, HVBG-Info 1994, 331; 27. November 1986 - 5a RKn 3/86 -, Kompaß 1987, 241 f).

    Der einem Versicherten für den Unterhalt seiner geschiedenen Frau und seiner Ehefrau zur Verfügung stehende Betrag ist mithin nach Billigkeit zu verteilen; das schließt es aus, den Unterhalt schematisch zu halbieren (oder ohne triftigen Grund die geschiedene Frau der Ehefrau unterhaltsrechtlich vorzuziehen: BSG vom 27. November 1986 aaO).

  • BSG, 30.09.1996 - 8 RKn 17/95

    Anspruch auf eine Geschiedenenwitwenrente - Erklärung eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 20/99 B
    Dabei hat das BSG dem Gedanken der Billigkeit als Voraussetzung der Zumutbarkeit besonders dann Rechnung getragen, wenn die geschiedene Frau aus Not wegen ausgebliebener Unterhaltsleistungen des Versicherten gearbeitet hat (vgl BSG vom 25. November 1970 - 12 RJ 524/68 -, FamRZ 1971, 90; bestätigt durch Senatsurteil vom 30. September 1996 - 8 RKn 17/95 -, Kompaß 1997, 284 mwN).
  • BSG, 25.11.1970 - 12 RJ 524/68
    Auszug aus BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 20/99 B
    Dabei hat das BSG dem Gedanken der Billigkeit als Voraussetzung der Zumutbarkeit besonders dann Rechnung getragen, wenn die geschiedene Frau aus Not wegen ausgebliebener Unterhaltsleistungen des Versicherten gearbeitet hat (vgl BSG vom 25. November 1970 - 12 RJ 524/68 -, FamRZ 1971, 90; bestätigt durch Senatsurteil vom 30. September 1996 - 8 RKn 17/95 -, Kompaß 1997, 284 mwN).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 20/99 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll zwar verhindern, daß die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf einer Rechtsauffassung beruht, zu der die Beteiligten keine Veranlassung hatten, sich zu äußern (BSG vom 19. März 1991, BSGE 68, 205, 211 mwN; Meyer-Ladewig aaO Rz 8a ff mwN).
  • BSG, 08.09.1993 - 5 RJ 20/92

    Voraussetzungen des Anspruchs auf ungekürzte Witwenrente - Verrechnung der

    Auszug aus BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 20/99 B
    Voraussetzung des Unterhaltsanspruchs ist somit, daß der Versicherte während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes leistungsfähig und die frühere Ehefrau unterhaltsbedürftig war (vgl statt vieler das Urteil des BSG vom 11. November 1986, SozR 2200 § 1265 Nr. 82 S 274; 8. September 1993 - 5 RJ 20/92 -, HVBG-Info 1994, 331; 27. November 1986 - 5a RKn 3/86 -, Kompaß 1987, 241 f).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 20/99 B
    Es besteht keine Verpflichtung der Gerichte, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen; eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist deshalb vielmehr nur anzunehmen, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht seine Verpflichtung nicht erfüllt hat (vgl Urteil des 10. Senats des BSG vom 27. September 1994, BSGE 75, 92, 94 mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rspr von BVerfG und BSG).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2010 - L 4 R 539/09
    Voraussetzung des Unterhaltsanspruchs ist auch, dass der Versicherte während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustands leistungsfähig war (vgl. hierzu auch BSG, Beschluss vom 25. Mai 2000 - B 8 KN 20/99 B - in Juris).

    Die gesetzliche Regelung in der Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung enthält eine Typisierung, welcher mit den von der Klägerin zur Abwendung von Härten geltend gemachten Billigkeitserwägungen nicht entgegengetreten werden kann (zum Problemkreis vgl. auch die Entscheidungen des BVerfG vom 10. März 1989 1 BvR 1539/88 - SozR 2200 § 1265 Nr. 95; vom 20. April 1993 - 1 BvR 435/93 - SozR 3-2200 § 1265 Nr. 10; auch nochmals BSG, Beschluss vom 25. Mai 2000 - B 8 KN 20/99 B).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2008 - L 2 R 45/08

    Gewährung einer (großen) Witwenrente; Bestimmen der Lebensverhältnisse der

    Soweit das BSG demgegenüber eine Verteilung des einem Versicherten für den Unterhalt seiner geschiedenen Frau und seiner Ehefrau zur Verfügung stehenden Betrages nach dem - sehr wenig bestimmten - Maßstab der Billigkeit fordert (BSG, U. v. 25. Mai 2000 - B 8 KN 20/99 B -), führt dies jedenfalls für den vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis.
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